Australien Einfuhrbestimmungen
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Australien Einfuhrbestimmungen

Kaum ist das Flugzeug gelandet und man freut sich, nach einem Ewigkeiten andauernden Flug endlich wieder festen Boden unter den Füßen haben, wird der Passagier eines besseren belehrt. Eine leise Vorahnung schleicht sich ein, wenn die Stewardessen kurz vor Beginn des Landesanflugs Kärtchen und nach Bedarf auch Kugelschreiber verteilen.

Kundige Reisende zücken gelassen Tickets und Pässe zur obligatorischen Übung: Die sogenannten “Incoming Passenger Cards“ wurden ausgeteilt. Der fünfte Kontinent unterliegt zum Schutz von Umwelt und Gesundheit seit dem 2. Weltkrieg strengen Quarantänevorschriften. Zu diesen Vorschriften werden Einreise in Fliegern und Schiffen befragt.

Sämtliche Substanzen, wie zum Beispiel Pflanzen- und Tierprodukte, Lebensmittel sind zu deklarieren. Die Einfuhr von Sand, Erde, tierische Lebensmittel ist vollständig verboten. Das Gleich gilt für lebende Tiere. Hat man es durch die Pass- und Visakontrolle geschafft, das aufgegebene Gepäck von Fließband gezogen, geht es weiter in den “Red Channel“. Mit Reisepass und der “Incomming Passenger Card“ in der Hand.

Ist bekannt, dass ein Gegenstand konfisziert werden wird, dann am besten selbst in einen der bereitstehenden Quarantäne-Mülleimer wegschmeißen. Das kann durchaus viel Zeit, Geld und Nerven sparen.

Alle zu deklarierenden Substanzen müssen zur Überprüfung vorgezeigt werden. In der Regel werden sie sofort an den Besitzer wieder zurückgegeben. Falls eine Behandlung erforderlich ist, um den Gegenstand nach Australien einzuführen, darf der Einreisende selber entscheiden, ob man für diese aufkommen möchte, den Gegenstand auf eigene Kosten in das Ursprungsland zurück transportieren lässt oder er kostenlos vernichtet wird.

Sind sich die Grenzbeamten nicht sicher hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Angaben des einreisenden Passagiers,werden die Gepäckstücke vollständig unter zu Hilfenahme von Röntgengeräten durchsucht. Verhindert werden soll die Einfuhr neuer Schädlinge nach Australien.

Bis Mitte der Neunziger Jahre wurden in die Gänge der Flugzeugkabinen mit harmlosen Insektensprays besprüht. Nach einer Überprüfung der Effektivität dieser Methode, hatte man beschlossen, dass dieser Vorgang nicht länger erforderlich sein. Manche Airline führt diese Praxis, “disinsection“ dennoch weiter fort. Werden verbotene Substanzen eingeführt oder zu Deklarierendes nicht angezeigt, können hohe Bußgelder, durchaus im fünfstelligen Bereich, oder gar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Im Zweifelsfall sollte man doch eher zu viel deklarieren als zu wenig. Seit dem Jahre 1992 werden zusätzlich Spürhunde eingesetzt. Potenziell wird jedes Gepäckstück von den sensiblen Nasen der speziell ausgebildeten Hunde “durchgeschnuppert“. Verweilt einer der Spürnasen mal länger bei einem Einreisenden, kann einem doch schon etwas mulmig werden. Das Interesse zieht man auf alle Fälle auf sich, nicht nur das von Hund und Grenzbeamten.

Um sich selbst etwaige Unannehmlichkeiten zu ersparen, ist es empfehlenswert sich vorm Kofferpacken genau zu informieren, welche Substanzen nicht oder unter welchen Umständen nach Australien eingeführt werden dürfen. Da der australische Kontinent isoliert ist, können Bakterien, Viren und Schädlinge, die für die Flora und Fauna Europas harmlos sind, in Down Under verheerende Epidemien auslösen.

Um die Artenvielfalt, die in Australien je nach Tier oder Pflanze bereits vom Aussterben bedroht ist, bestmöglich zu schützen wurden hohe Auflagen zur Einreise festgelegt. Wer in Australien herumreist, sollte beachten, dass es auch zwischen den verschiedenen Bundesstaaten des Kontinents unterschiedlich Einfuhrbestimmungen gibt.